Deutscher Kabinett genehmigt Änderungen am Lieferkettengesetz, Berichtspflichten entfallen

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Nachrichtenzusammenfassung

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Im September 2025 billigte das deutsche Bundeskabinett Änderungen am Lieferkettengesetz (LkSG), die die Berichtspflichten rückwirkend zum 1. Januar 2023 aufheben. Diese Entscheidung, die Teil umfassenderer Bemühungen zur Reduzierung bürokratischer Belastungen für Unternehmen ist, erfolgt unter der neuen Regierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz. Die Änderungen zielen darauf ab, die Compliance-Anforderungen zu straffen, während die wesentlichen Sorgfaltspflichten beibehalten werden. Unternehmen sind nicht mehr verpflichtet, für die Jahre 2023 und 2024 jährliche Berichte über ihre Sorgfaltspflicht-Compliance einzureichen oder zu veröffentlichen. Die materiellen Sorgfaltspflichten und Dokumentationspflichten bleiben jedoch weiterhin bestehen. Dieser Schritt wird als vorübergehende Maßnahme bis zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit (CSDDD) in nationales Recht bis zum 26. Juli 2027 angesehen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hatte die Durchsetzung der Berichtspflicht bereits 2024 ausgesetzt und wird erst ab dem 1. Januar 2026 Berichte prüfen, wobei eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2025 gilt.

Quelle: Bundesregierung (Deutschland)

Unser Kommentar

Hintergrund und Kontext

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Das Lieferkettengesetz (LkSG) wurde ursprünglich eingeführt, um die unternehmerische Verantwortung in globalen Lieferketten sicherzustellen. Die neue deutsche Regierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz, die im Mai 2025 ihr Amt antrat, hat jedoch die Reduzierung bürokratischer Belastungen für Unternehmen als Priorität gesetzt. Diese Politikverschiebung ist Teil eines breiteren Trends in Deutschland, Vorschriften zu straffen und das Geschäftsumfeld zu verbessern.

Expertenanalyse

Die Aufhebung der Berichtspflichten stellt eine bedeutende Änderung im deutschen Ansatz zur Sorgfaltspflicht in Lieferketten dar. Während es die administrativen Belastungen reduziert, wirft es auch Fragen zur Aufrechterhaltung von Transparenz und Rechenschaftspflicht in Unternehmenspraktiken auf.

Schlüsselpunkte:

  • Die wesentlichen Sorgfaltspflichten bleiben bestehen, was auf einen Fokus auf den Inhalt statt auf die Form hindeutet.
  • Diese Änderung steht im Einklang mit den breiteren Bemühungen der EU, die Nachhaltigkeitsberichterstattung in den Mitgliedstaaten zu harmonisieren.
  • Der vorübergehende Charakter dieser Änderungen deutet auf eine Übergangsphase hin, in der sich Deutschland an bevorstehende EU-Richtlinien anpasst.

Zusätzliche Daten und Fakten

Zu den jüngsten Entwicklungen bei Lieferkettenmanagement-Vorschriften gehören:

  • Die USA haben ein Gesetz für ein Programm zur Stärkung der Lieferkettenresilienz und Krisenreaktion eingeführt.
  • Die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit (CSDDD) soll bis 2027 umgesetzt werden.
  • Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) in Deutschland trat am 1. Januar 2025 in Kraft und konzentriert sich auf Digitalisierung und Vereinfachung.

Verwandte Nachrichten

Diese Änderungen am LkSG fallen mit globalen Bemühungen zusammen, die unternehmerische Verantwortung mit wirtschaftlicher Effizienz in Einklang zu bringen. Das Vorantreiben verpflichtender Klimaoffenlegungen durch die US-amerikanische SEC und ähnliche Transparenzvorschriften, die in Kanada und Australien entstehen, spiegeln einen weltweiten Trend zu rechtlich bindender ESG-Compliance in globalen Lieferketten wider.

Zusammenfassung

Summary illustration

Die Änderungen am deutschen Lieferkettengesetz stellen einen bedeutenden Wandel im regulatorischen Ansatz dar, bei dem die unternehmerische Verantwortung mit dem Bedürfnis nach verringerter Bürokratie in Einklang gebracht wird. Da sich die globalen Lieferkettenvorschriften weiterentwickeln, müssen Unternehmen wachsam bleiben, um ethische Praktiken aufrechtzuerhalten und sich an sich ändernde Berichterstattungsanforderungen anzupassen.

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